E10 Kraftstoff

Seit Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben.

Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009.

Selbstverpflichtung.

Die Daimler AG begrüßt die in Deutschland geplante Erhöhung des biogenen Anteils in Kraftstoffen. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung hat sich das Unternehmen als einer der ersten Automobilhersteller zum Ziel gesetzt, bei seinen Fahrzeugen die technischen Voraussetzungen für eine erhöhte Beimischung von Biokraftstoffen zu schaffen.

E5 und E10 Kraftstoff.

In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5 Kraftstoff weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus. Um Fehlbetankungen von Fahrzeugen, bei denen E10 zu Schäden führen kann, zu vermeiden, sowie um den Verbraucher über das angebotene Produkt zu informieren, ist eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise notwendig.

Verträglichkeit bei Mercedes-Benz Fahrzeugen.

Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz Ottomotoren ist für den Einsatz von biogenen Kraftstoffen mit einem Anteil von bis zu 10 % Ethanol geeignet.

Ausnahmen sind beispielsweise:
•  Oldtimer
•  Fahrzeuge bei denen ausdrücklich Super Plus Kraftstoff vorgesehen ist
•  die erste Generation von Vierzylinder-Direkteinspritzern
•  sowie Fahrzeuge bei denen kein geregelter 3-Wege Kat verbaut ist.

Welche Mercedes-Benz Fahrzeuge nicht für den neuen E10 Kraftstoff geeignet sind, finden Sie in angehängter Liste. Diese Typen müssen stets mit “Super Plus schwefelfrei nach DIN EN228″ oder mit der “Bestandschutzsorte nach DIN 51626-1″ betrieben werden. Die Bestandschutzsorten sind anhand der Zapfsäulen-Aufschrift “enthält bis zu 5 % Bioethanol” zu erkennen.

Service Information

Gültigkeit: Vertriebsgebiet Deutschland.

Verwendbarkeit von E10 Kraftstoff für Mercedes- Benz, Maybach, AMG und smart Pkw

Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz PKW sowie alle Maybach, AMG und smart Fahrzeuge mit Ottomotoren können unseren bisherigen Erfahrungen nach grundsätzlich mit E10 Kraftstoff betrieben werden.

Ausgenommen sind Mercedes-Benz Modelle der ersten Generation Direkteinspritzung (C 200 CGI/Baureihe 203 und CLK 200 CGI/Baureihe 209) der Jahre 2001 – 2005. Ebenso ausgenommen sind Modelle, welche werkseitig ohne geregelten 3-Wege Katalysator produziert oder mit Vergaser ausgerüstet wurden. Diese sind in der Regel älter als 25 Jahre.

In der nachfolgenden Tabelle sind alle Mercedes-Benz Modelle und Fahrzeugbaumuster aufgeführt, die nicht mit einer Bioethanol-Beimischung von mehr als 5 Volumen-Prozent betrieben werden dürfen. Bei der Betankung dieser Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass ausschließlich nur „Super oder Super Plus schwefelfrei nach DIN EN 228 oder E DIN 51626-1“ mit der Kennzeichnung „enthält bis zu 5 % Bioethanol“ verwendet wird.

Hier geht es zur Tabelle:

Quelle: www.mercedes-benz.de/

Auf alle Fälle heißt das für uns Ponton- und Heckflossenbesitzer: KEIN E10

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