Was ist ein Oldtimer?

Ab wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer?

Auto-Oldtimer, Motorrad-Oldtimer und Lkw-Oldtimer erfreuen sich überall auf der Welt großer Beliebtheit. Doch ab welchem Alter Oldtimer Fahrzeuge zum Oldtimer werden, ist nicht einheitlich geregelt. In manchen Ländern liegt die Grenze bei 25 Jahren, in anderen Ländern müssen Auto Oldtimer und andere Oldtimer Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt sein.

In Gesetzestexten spricht man in Österreich von Historischen Fahrzeugen. Historisch ist laut Verkehrsminister-Erlass zur 26. Kraftfahrzeugsgesetz-Novelle ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand

a) mit Baujahr 1955 oder davor, oder

b) das älter als 25 Jahre und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist. Sie enthält etwa keine Massenmodelle mit großer Verbreitung auf dem Markt, auch wenn sie schon über 25 Jahre alt sind (KFG-Erstfassung 1967, 26. Novelle 2005, Erlass 2006).

Spielraum: in Zweifelsfällen entscheidet der Minister, zur Entscheidungshilfe gibt ein ehrenamtlicher Expertenbeirat Empfehlungen: generell, etwa für die oben erwähnte Fahrzeugliste (der Firma Eurotax), sowie zu Einzelanträgen, wie für nicht aufgelistete Modelle oder besondere Ausstattung. Erhaltungswürdig ist Originalität: dazu müssen sich die Hauptbaugruppen im Originalzustand befinden. Zubehör oder Ersatzteile dürfen bis 10 Jahre nach Erzeugung des Kfz im Handel angeboten worden und müssen handelsüblich oder werksnahe sein, dürfen den Originaleindruck nicht beeinträchtigen und sind nachweispflichtig (Literatur, Prospekte, Fotos o. Ä.). Ein innerhalb dieser Grenzen veränderter Grundcharakter des Fahrzeugs und seiner technischen Konstruktionsmerkmale führt entsprechend dem Baujahr des betreffenden Teils zu einer Neueinstufung (bezüglich entsprechend jüngerer, also strengerer einzuhaltender Bedingungen: Sicherheit, Abgas usw.).

Gebrauch (…) Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.1) über einen speziellen Versicherungsvertrag sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde (kostengünstigste Methode), 2) über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät, 3) über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch. (Das ist stets mitzuführen; ausführlicher Eintrag vorab, genaue Daten unmittelbar nach der Fahrt; Organisationen: 4 Veteranenclubs sowie die 2 größten Autofahrerclubs.) Nachweis ist möglich

Weiters u. a. zu beachten: EU-konforme Lärmgrenze von 89 dB(A), sofern kein strengeres Kriterium gilt, und Begutachtung alle zwei Jahre.


Der Weltverband FIVA definiert Oldtimer Fahrzeuge seit 2008 folgendermaßen:

Es muss ein Fahrzeug sein, das:

·  einen mechanischen Antrieb hat

·  mindestens 30 Jahre alt ist

·  in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird

·  nicht für eine tägliche Nutzung ausgerichtet ist

·  wegen seines technischen und historischen Wertes bewahrt wird


Zur besseren Unterscheidung werden die Oldtimer Fahrzeuge in verschiedene Klassen eingeteilt.

Diese Einteilung gilt für Auto Oldtimer, Motorrad Oldtimer und Lkw Oldtimer.

Klasse A:    bis Bj. 1904

Klasse B:    Veteran, Bj.1905 – 1918

Klasse C:    Vintage, Bj. 1919 – 1930

Klasse D:    Post Vintage, Bj. 1931 – 1945

Klasse E:    Post War, Bj. 1946 – 1960

Klasse F:    Bj. 1961 – 1970

Klasse G:   Bj.1971 bis Fahrzeugalter mind. 25 Jahre – gültig seit 2008

ab 2010:    Bj. 1971 bis Fahrzeugalter mind. 30 Jahre – mit Revision des FIVA Technical Codes

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